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Leistungssportförderkriterien

Leistungssportförderkriterien

 

Alpin 2020/21

 

 

 

 

 

Trainingsbeiträge: Kinder/Schüler

 

 

 

Trainingsbeiträge 80.- Euro

 

 

 

 

 

Fördermaßnahmen Kinder/Schüler

 

 

 

Platz 1-3 der Gaubestenliste Schüler (DSV-Punkte) oder Gaubestenliste Kinder (Sparkassen-Pokal-Gesamtwertung bzw. Chiemgaurangliste) 100 % aller nachgewiesener Kosten für Training und Wettkampf

 

 

 

 

 

 

 

50 % für Platz 4-6 und 33 % für Platz 7 und 8 (von mindestens 10 Läufer in der Wertung.) Abrechnung erfolgt nach Veröffentlichung der offiziellen Ranglisten, dazu ist erforderlich, die Seilbahn/Liftkarten geordnet vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

Erstattungsfähig: Trainingsgebühr, Liftkarten Training- und Wettkampf, Hochfellnseilbahn bzw. Fünf-Berge-Karte oder Schneewinklkarte, Startgelder,

 

 

 

 

 

 

 

Regelung DSV-Punktefahrer

 

 

 

Bis 100 DSV-Punkte und mindestens einmal auf dem Podium: 100 % Kostenerstattung für Rennen (Startgeld, Salzburgcard oder dergl.)

 

 

 

 

 

Regelung FIS

 

 

 

Bei entsprechendem Leistungsnachweis (FIS-Punkte) und Perspektive:

 

 

 

Kostenerstattung Seilbahn, Übernachtung. Kostendeckelung.

 

 

 

 

 

Die Fördermittel werden nur dann “ausgeschüttet“, wenn die Ziele,  Vorgaben und Gepflogenheiten  des Skiclubs Bergen akzeptiert werden. Dazu zählt die Teilnahme an der Clubmeisterschaft (sofern keine Terminüberschneidung mit DSV-Punkterennen) und Jahreshauptversammlung. Die Mitglieder der einzelnen Leistungsgruppen verpflichten sich, die Auflagen des Hauptsponsors Adelholzener Alpenquellen zu erfüllen (Logo auf Helm, Anorak) und sich in Werbemaßnahmen eventuell weiterer Sponsoren des SC Bergen einbinden zu lassen.

 

 

 

Regelung Sportordnung allgemein. Startgelderstattung nur für Veranstaltungen, die von Sportvereinen oder Sportverbänden organisiert werden. Nicht: gewerbliche Anbieter (Eventagenturen)

 

 

 

Procedere

 

Auszahlung nach Erscheinen der Schlusslisten FIS, DSV, Skiverband Chiemgau . Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Keine Mehrfachförderung. Belege, die nach dem 11. April eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

16.04.2020

 

 

 

Dr. Jürgen Schmid

 

 

 

1. Vorsitzender

 

 

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Aktuelle Nachrichten:

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